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BGH-Urteil: Undichte Fugen

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt sind (s. BGH Urteil vom 20.10.21 / IV ZR 236/20).

Da das Urteil des Bundesgerichtshofs mit großem Interesse von der Versicherungswirtschaft wahrgenommen wird , sollten
Versicherungsnehmer:innen bzw. Eigentümer:innen künftig hin und wieder einen prüfenden Blick auf die Fugen zwischen
Dusche/Wanne und den Wänden der Wohnung werfen. So lassen sich Schäden, Ärger und Kosten vermeiden. 

IV ZR 236/20 v. 20.10.21....
Aktuelles vom 30.12.2021 - 19:26 Uhr